Investitionszuschüsse
Ausgewählte Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft
Grundsätzlich gilt für alle Förderprogramme: (außer dem Investitionszulagegesetz)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Die Beantragung von Fördermitteln ist an Fristen gebunden. Die verwendeten Angaben entsprechen dem Stand vom Januar 1999.

Investitionszuschüsse der Gemeinschafts-aufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Was wird gefördert?
1. die Errichtung einer Betriebsstätte,
2. die Erweiterung einer Betriebsstätte,
3. Fremdenverkehrsbetriebe
4. die Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/ Modernisierung einer Betriebsstätte,
5. die Verlagerung einer Betriebsstätte,
6. der Erwerb einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten Betriebsstätte,
7. die Schaffung oder Sicherung von Telearbeitsplätzen

Wer wird gefördert?
1. Betriebe des verarbeitenden Gewerbes
2. Dienstleistungsbetriebe

3. Fremdenverkehrsbetriebe

Wie wird gefördert?
i. d. R. 25% der förderfähigen Investitionskosten. Bei Vorhaben kleiner und mittlerer erhöht sich dieser Prozentsatz um 15 Prozentpunkte.

Wo ist der Antrag zu stellen?
Landesförderungsinstitut Sachsen-Anhalt
Harnackstr. 3
39104 Magdeburg

Wichtig:
Vorabinformationen über die
Wirtschaftsförderung Sangerhausen
Kreisverwaltung Sangerhausen
Amt für Wirtschaftsförderung und Planung
R.-Breitscheid-Str. 20 - 22
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464/535-0
Fax: 03464/535445

Weitere Förderungen der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt sind z.B.:
Existenzgründungsprogramm
Eigenkapitalhilfe-Programm
Eigenkapitalergänzungsprogramm
Bürgschaftsprogramm
Existenzgründungszuschuß
Förderung von Forschung und Entwicklung
Umweltschutzprogramm

Investitionszulage
Was wird gefördert?
Anschaffung oder Herstellung neuer abnutzbarer, beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Anschaffung neuer, unbeweglicher Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Betriebe des verarbeitenden Gewerbe
Betriebe des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes
kleine und mittlere Betriebe des Handwerks oder
handwerksähnliche Betriebe
kleine und mittlere Betriebe des Groß- und Einzelhandels

Wie wird gefördert?
10 v. H. bzw. 20 v. H. der Bemessungsgrundlage